Bierbrauen in Coesfeld

Seit dem Mittel­alter ist in Coesfeld das Bier­brauen schrift­lich belegt. 1347 kaufte die Stadt von Bischof Ludwig II. von Münster das alleinige Recht zur Her­stellung und dem Ver­trieb der zum Brauen not­wendi­gen Grund­substan­zen. Die Stadt Coes­feld bezahl­te auf einen Schlag dem in Geld­nöten steckenden Landes­herrn die Lizenz für 12 Jahre – ein Zeichen für die Be­deutung dieses be­sonderen Privilegs.

Grundlage des Brau­prozesses war die Grut oder – wie sie in den Coes­felder Brau­ordnungen von 1594 auch genannt wird – die Koite. Es handelt sich dabei um eine Kräuter­mixtur aus Postel, Moorrosmarin, Thymian und diversen anderen Kräuter­bei­mischungen. Erst im 16. Jh. setzte sich das heute be­kanntere Hopfen- und Gersten­malz durch. Grut­her­stellung und an­schlie­ßender Brau­prozess fanden im Grut­haus statt. Es wurde später als Rat­haus benutzt. Die Gebüh­ren für die Her­stellung des Bieres bildeten bis ins beginnende 19. Jahr­hundert gut ein Fünftel aller städti­schen Ein­nahmen! Sie mussten von den Brauern, die in einer ei­genen Berufs­genossen­schaft zu­sammen ge­schlossenen waren, an die zu­ständigen städtischen Stellen bezahlt werden.

Dass die Tradition des Bier­brauens in Coesfeld bis in die jüngste Vergangen­heit gepflegt wurde, zeigen bis zu 26 Gast­stätten mit eigener Brau­lizenz und eine gute Hand­voll selbständiger Braue­reien, die sich zu Beginn des 20. Jh. mit den über­mächtigen Dortmunder Braue­reien zu einem Ver­bund zusammen­schlossen. Sie produ­zierten weit über den loka­len Bedarf hinaus für das westliche Münster­land.
Vier Brau­ordnungen sind ab 1552 in Coesfeld bekannt. Sie regelten neben den Zutaten vor allem den Herstellungs- und Vertriebs­prozess, und – für eine Stadt besonders wichtig – die Ge­bühren, Stra­fen und die Maß­nahmen zur Qualitäts­kontrolle. Einen Eindruck vermittelt die sinn­gemäße Übersetzung der Brau­ordnung von 1594, deren erste Seite als Bild zu sehen ist:

 
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