Gertrud Niebers – Das erste Coesfelder Hexenopfer

Im Frühling 1630 kamen erste Gerüchte auf, dass sich die zwei Frauen Alike Cleißmann und Anna Niebers aus Horstmar der Zauberei schuldig gemacht hätten. Nähere Hintergründe sind nur schwer zu rekonstruieren, aber es muss wohl eigenartige Ereignisse im Annunitatenkloster St. Anna, auch als „Kleines Schwesternhaus“ in Coesfeld bekannt, egeben haben. Anna Niebers und Alike Cleißmann sollen damit im Zusammenhang gestanden haben.

In den Unterlagen des Stadtarchivs galt Anna Niebers zwar als schuldig, aber ihre Schuld wurde dadurch relativiert, dass sie für die „infizierten Jungfrauen nur Rat gesucht habe“ Zu den Untersuchungen der Ereignisse gehörten Verhöre und auch Folter. Während der Folter hatte Anna Niebers insgesamt fünf Coesfelder Frauen als „Zeubersche“ benannt.

Eine von ihnen war ihre eigene Tochter, Gertrud Niebers eine Nonne des „Kleinen Schwesternhauses“. Als Nonne konnte sie nicht vor ein weltliches Gericht gestellt werden. Das Kloster beschütze sie zunächst noch, doch der Stadtrat übte starken Druck auf das Kloster aus. Schließlich wurde Sie am 17. April 1631 aus dem Kloster ausgeschlossen. Nach einer kurzen Inhaftierung im Rathaus wurde sie ins Walkenbrückentor gebracht, wo der Scharfrichter Rövekamp mit den Verhören begann. Sie soll freiwillig angeboten haben, sich der sogenannten Wasserprobe zu unterziehen, um so ihre Unschuld zu beweisen. Bei der Wasserprobe wurden die Beschuldigten gefesselt in Wasser geworfen. Wenn sie untergingen war das der Beweis für ihre Unschuld. Schwammen sie allerdings oben, waren sie schuldig.

Nach mehreren Wochen der Folter gestand sie schließlich alle ihr vorgeworfenen Anklagepunkte, wie z. B., dass sie von ihrer Mutter das Zaubern gelernt hätte, die Mitschwestern im Kloster vergiftet habe und sich auch mit dem Teufel eingelassen habe. Am 16. Juli 1631 wurde sie schließlich als Hexe geköpft und ihre Leiche verbrannt.

Ihr Schicksal war der Auftakt der Hexenverfolgung in Coesfeld. Bereits zwei Tage nach ihrer Hinrichtung wurde der Totengräber Johann Specht als zweites Opfer das erste Mal im Walkenbrückentor verhört. Er wurde schließlich am 2. August 1631 gehängt und seine Leiche anschließend ebenfalls verbrannt. Insgesamt wurden über 20 Personen Opfer der Hexenverfolgung in Coesfeld.


Quellen und Literatur

Stadtarchiv Coesfeld A020145; Gersmann Gudrun: „In Criminal Sachen Fisci zu Cosfelt“. Hexenverfolgung und Machtpolitik in einer münsterländischen Stadt, in: Damberg, Norbert: Coesfeld 1197 – 1997, Band 2, Münster 1999, S. 1215-1262.

 
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